Duldung statt Strafverfolgung. Staatskanzleien befürworten bis zum Inkrafttreten des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag eine nachsichtige Übergangsregelung.
Wie Jan-Lukas Strozyk und Philipp Eckstein und für die Tagesschau berichten, wurde von den Staatskanzleien in Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin eine Beschlussvorlage bezüglich des Spiels im Internet verfasst.
Geplant ist es, gegen Online-Anbieter nicht vorzugehen, zumindest nicht, wenn sie Auflagen erfüllen und zu erwarten ist, dass sie sich um eine Lizenz bemühen: „[Der] Vollzug gegen unerlaubte Glücksspielangebote wird […] auf diejenigen Anbieter konzentriert, bei denen abzusehen ist, dass sie sich auch der voraussichtlichen zukünftigen Regulierung entziehen wollen“.
Für eine Duldung sprachen sich bereits das Verwaltungsgericht Darmstadt sowie Vertreter aus Hessen und Sachsen aus. Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten und neben Sportwetten auch die Casino Games sowie Poker im Netz erlauben.
Glücksspielgegner pochen jedoch darauf, dass aktuell das Online-Spiel verboten ist und der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV), welcher seit dem 1. Januar gilt, streng verfolgt werden sollte.
Erst vor vier Wochen erstattete die Innenbehörde in Hamburg Anzeige gegen Tipico, Bwin und Bet3000. Aufgrund von Bemühungen aus Niedersachsen zogen sich zudem Zahlungsdienstleister vom deutschen Markt zurück.