Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat die Möglichkeit, lizenzierten Glücksspielanbietern bei Verstößen gegen die Glücksspielregulierung, eine öffentliche Abmahnung auszusprechen. Auf der Website der GGL werden die Abmahnungen protokolliert, wobei immer nur die aktuellen Abmahnungen dokumentiert werden.
Öffentliche Abmahnungen als wirksames Mittel
Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis müssen zahlreiche Regeln einhalten. Es gibt Mitteilungspflichten, inhaltliche Bestimmungen und Musternebenbestimmungen. Wenn ein Glücksspielanbieter etwa Werbung schaltet, die nicht mit den Musternebenbestimmungen in Einklang sind, mahnt die GGL dies ab und setzt eine Frist zur Einhaltung der benannten Pflichten.
In den öffentlichen Abmahnungen wird dokumentiert, gegen welchen Teil der Glücksspielregulierung ein Verstoß vorliegt, allerdings ohne Nennung konkreter Details. Nur die verletzte Pflicht wird angegeben, beispielsweise „Inhalts- und Nebenbestimmung Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen zur Umsetzung der Technischen Richtlinie Zentraldateien“.
Das ist der Vorwurf, den die deutsche Glücksspielbehörde aktuell der Jokerstar GmbH macht. Bis zum 4. Februar hat der Glücksspielanbieter die Gelegenheit, die Pflichtverletzung zu beseitigen. Wenn dies geschieht, vermerkt die GGL dies in ihrer Übersicht der öffentlichen Abmahnungen. Das ist ein faires und transparentes Verfahren.
Eine öffentliche Abmahnung findet nur statt, wenn ein Glücksspielanbieter die erste Frist überschreitet und den Fehler nicht beseitigt. In diesem Fall wird eine erneute Frist gesetzt und der Verstoß veröffentlicht. Das soll für die Glücksspielanbieter ein Anreiz sein, gleich im ersten Anlauf alle Verstöße zu beseitigen.
Aktuell drei Unternehmen auf der Liste
Interwetten Gaming Ltd. und NetX Betting Ltd. stehen derzeit mit zwei Verstößen auf der Liste der öffentlichen Abmahnungen der GGL. Allerdings haben beide Unternehmen die Verstöße beseitigt und damit ihre Pflichten erfüllt. Nur die bereits erwähnte Jokerstar GmbH hat noch eine nicht erfüllte Pflicht ausstehen.
Vielleicht sollte man die Glücksspielanbieter dazu verpflichten, Abmahnungen auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Dann könnte jeder Spieler sofort sehen, dass der Betreiber des Angebots die Glücksspielregulierung nicht vollständig einhält. Dies hätte vermutlich eine deutlich stärkere Wirkung als die Veröffentlichung der Abmahnungen auf der Seite der deutschen Glücksspielbehörde.
Ob dies rechtlich machbar wäre, ist eine ganz andere Frage. Das aktuelle Verfahren scheint zumindest insoweit gut zu funktionieren, dass die öffentlich abgemahnten Unternehmen relativ schnell reagieren. Das gilt nicht nur für die aktuellen Fälle, sondern auch schon für frühere Fälle, die mittlerweile von der Liste entfernt wurden.
Schwarzmarkt größeres Problem als Kontrolle legaler Anbieter
Es ist wichtig, dass die GGL alle Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis regelmäßig kontrolliert, Verstöße erkennt und ahndet. Aber noch wichtiger ist, dass der Schwarzmarkt effektiv bekämpft wird. Die öffentlichen Abmahnungen sehen gut aus und sind wahrscheinlich auch hilfreich. Aber der Kampf gegen Online Casinos und andere Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz ist bislang nur mäßig erfolgreich.
Der Einsatz von IP-Sperren ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Lediglich mit Payment Blocking ist es bislang gelungen, relevante Erfolge zu erzielen. Ob das genügt, um den legalen Glücksspielmarkt zu beschützen, darf auch angesichts der Erfahrungen mit der Glücksspielregulierung in anderen Ländern bezweifelt werden.